Seit dem 26.11.2024 gibt es ein NEUES Einvernehmensprotokoll

Das Dokument beinhaltet die „Maßnahmen zum Unterhalt der Kinder“ und wurde vom Landesgericht Bozen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Bozen, der Rechtsanwaltskammer Bozen sowie der Nationalen Beobachtungsstelle für Familienrecht/Sektion Bozen ausgearbeitet.

Ziel des Einvernehmensprotokolls ist es, den Unstimmigkeiten zwischen den Eltern, durch die Aufzeigung von Richtlinien zuvorzukommen, die bei der Festlegung des Beitrags zum Unterhalt der Kinder und bei der Bestimmung der außerordentlichen Spesen für die minderjährigen Kinder oder für die volljährigen, aber wirtschaftlich nicht selbstständigen Kinder und/oder für die Kinder mit Handicap zu befolgen sind.

👉🏻Hier geht’s zum Einvernehmensprotokoll: Protokoll Kindesunterhalt 26.11.2024