NEUE LEBENSSITUATION
WANN BIN ICH ALLEINERZIEHENDE(R)?
In einer neuen Lebenssituation herrscht oft Ratlosigkeit. Wir versuchen zu helfen. Über diese Checkliste hier kann man mehr über die Konkreten Fragen erfahren.
Was bedeutet "alleinerziehend"?
Definition: Alleinerziehend ist jene Person, die verwitwet, getrennt/geschieden, verlassen und nicht mit einer anderen Person in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt. Sie leistet die Hauptbetreuung eines oder mehrerer minderjähriger oder noch wirtschaftlich abhängiger Kinder.
Gefühle nach der Trennung
Wichtig für die erste Phase nach der Trennung, besonders in einer konfliktbestimmten, ist das Loslassen vom Ex-Partner/von der Ex-Partnerin. Die abhanden gekommene „Geborgenheit in einer intakten Familie“, von gewohnten Lebenssituationen sowie das Gefühl, versagt zu haben, verursacht meist seelischen Schmerz, Einsamkeit, Wut und Trauer.
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Verantwortung, Pflichtgefühl und finanziellen Problemen standzuhalten. Einelternfamilien sind zusätzlich am stärksten von Armut betroffen.
Das Ziel ist: Aus der Hilflosigkeit und dem Gefühl des Ausgeliefertseins (finanziell und personell) heraustreten und unabhängig und stark werden. Vor allem gilt es aber zu wissen, dass eine aufgelöste Partnerschaft nicht die Elternschaft auflöst!
In diesem Übergang vom Bekannten in das noch zu schaffende Neue kann eine Mediation(Link) hilfreich sein. Die psychologischen und rechtlichen Aspekte werden gemeinsam erarbeitet und eine Lösung angestrebt. Die Südtiroler Plattform für Alleinerziehende EO und auch verschiedene Familienberatungsstellen bieten diesen Dienst an.
Wenn man in einer emotional schwierigen Lage ist, sollte man sich nicht scheuen, diese Dienste in Anspruch zu nehmen. Es ist eine Herausforderung, sich vor einem Zusammenbruch zu schützen und auch seinen Kindern die nötige Unterstützung zu bieten, die es im neuen Familienleben braucht.
Hilfe bieten Gesprächsgruppen(Link): bei genügender Teilnehmerzahl werden sie südtirolweit angeboten. Inhalt sind die aktuellen Themen der teilnehmenden Alleinerziehenden. Ziele sind Aufarbeitung, Selbstvertrauen, Verbundenheit mit Betroffenen, Ausstieg aus der Opferrolle und Schritte in die Eigenverantwortung.
Starke Kinder
Das Kind fühlt sich beiden Elternteilen gleich verbunden und sollte in keine Loyalitätskonflikte gebracht werden.
Es gilt: Starke Eltern – Starke Kinder. Wie geht es mir – wie kann ich mir und meinem Kind Gutes tun? Wenn es der Mutter/Vater gut geht, spürt das auch sofort das Kind. Eine wertschätzende Haltung dem anderen Elternteil gegenüber dient einer gesunden Entwicklung des Kindes.
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Die Bedürfnisse der Kinder sollen geachtet werden. Charta Rechte Kinder von getrennten Eltern (Link).
Bei Schwierigkeiten im emotional-seelischen Bereich gibt es verschiedene Anlaufstellen für Kinder: schulpsychologischer Dienst, psychologischer Dienst für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die Familienberatungsstellen. In Bezug auf das Besuchsrecht: für das Kind ist es am wünschenswertesten, wenn ein regelmäßiger und zuverlässiger Kontakt zu dem getrennt lebenden
Elternteil besteht. Häufig wird dadurch die Qualität des Kontaktes nach der Trennung sogar besser. Für das Kind ist es in jedem Fall wichtig, den Kontakt zu halten, um zu wissen, woher komme ich, wer gehört zu mir. Je selbstverständlicher und unkomplizierter man mit der Situation umgeht, desto besser bewältigen dies auch die Kinder. Auch kleinen Kindern hilft es, wenn man ihnen möglichst offen und klar erklärt, was mit ihnen passiert.
Dies sollte von den Eltern respektiert werden. Man muss erst lernen, sich bewusst zu machen, in wie vielen Situationen im Alltag in Gegenwart des Kindes eine abwertende Bemerkung über den ehemaligen Partner fällt. Es ist wichtig, mit anderen Menschen darüber zu reden, aber man sollte für diese Gespräche bewusst Verabredungen in Abwesenheit
Rechtliche Aspekte
a) Sorgerecht für das Kind
Im Normalfall gilt das gemeinsame Sorgerecht, unabhängig davon, wer die Hauptbetreuung des Kindes/der Kinder übernimmt. Das bedeutet, dass alle Entscheidungen von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden.
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Alleiniges Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen gewährt (gesundheitsbedingt, Sucht, Gewalt, Verurteilung, Verzicht). Das bedeutet, dass nur die größeren Entscheidungen von beiden Eltern gemeinsam getroffen werden.
Das Betreuungs- und Umgangsrecht wird gemeinsam erarbeitet und in strittigen Fällen kann eine Mediation hilfreich sein, ansonsten wird vom Gericht entschieden.
b) Anwaltspesen und Anwaltssuche
Bei keinem oder geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer um Zulassung zur staatlichen Prozesskostenhilfe anzusuchen. https://www.ordineavvocati.bz.it/de/buergerservice_verfahrenshilfe_auf_staatskosten.php
Auch beim Sozialsprengel kann man um einen einmaligen Beitrag ansuchen, wenn es sich um Unterhaltszahlungen für die Kinder handelt.
Die Südtiroler Plattform für Alleinerziehende EO bietet die Möglichkeit zur Nutzung einer kostenlosen ersten Rechtsberatung in verschiedenen Anwaltskanzleien in Südtirol
c) Anerkennung des Kindes
Die Anerkennung des Kindes bewirkt für den Elternteil die Übernahme aller Rechte und Pflichten.
Während sie bei verheirateten Eltern automatisch erfolgt (es genügt die Anmeldung der Geburt bei der Gemeinde durch ein Elternteil), ist in den anderen Fällen eine ausdrückliche Anerkennung beider Eltern notwendig. Erfolgt die Anerkennung nicht „freiwillig“, kann jeder Elternteil, oder auch das Kind, die Vater- oder Mutterschaft gerichtlich feststellen lassen, d.h. es wird ein eigenes Gerichtsverfahren zwecks Anerkennung der Vater- oder Mutterschaft eingeleitet.
d) Erbrecht
Eheliche, uneheliche anerkannte und adoptierte Kinder haben das gleiche Erbrecht. Wenn Minderjährige zur Erbschaft berufen sind, muss eine Vormundschaft beim zuständigen Landesgericht eröffnet werden, um die Erbschaft anzunehmen und das Vermögen zu verwalten.
Finanzielle Situation
Grundsätzlich ist der Unterhalt ab Geburt, bzw. ab Trennung/Scheidung der Beziehung bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes (also nicht nur bis zur Volljährigkeit) geschuldet. Alle Eltern, unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht, haben ihren Kindern gegenüber Unterhaltsverpflichtung. Der Unterhalt ist der jährlichen Inflation anzupassen. Auf der Homepage des ASTAT gibt es einen Inflationsrechner mit Videoanleitung zur korrekten Anwendung. https://astat.provinz.bz.it/de/berechnungen-inflation.asp
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Der Elternteil, der nicht die Hauptbetreuung der Kinder leistet, ist verpflichtet, monatlich einen Unterhalt zu bezahlen. Die Höhe des Unterhaltsbeitrages hängt nicht nur von der Vermögenssituation und wirtschaftlichen Situation der Eltern, sondern auch von den Bedürfnissen des Kindes ab. Die Höhe wird individuell berechnet. Alle getroffenen Verfügungen und Vereinbarungen gelten immer nur bei gleichbleibenden Lebensumständen. Wenn sich die Umstände ändern, kann in der Folge eine Abänderung beantragt werden.
Fehlende Unterhaltszahlungen
Wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben, hat der hauptbetreuende Elternteil die Pflicht, sich darum zu kümmern. Wenn keine gerichtliche Verfügung vorhanden ist, muss diese zuerst beantragt werden. Danach gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine ist die
– Anweisung an Dritte/Gehaltspfändung: Der Unterhalt wird vom Arbeitgeber vom Gehalt des Schuldners einbehalten und direkt an den Begünstigten überwiesen. Ist dies nicht möglich,
– kann um Unterhaltsvorschuss angesucht werden.
Das Nichtbezahlen des Unterhaltes ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt!
Außerordentliche Spesen sind im Vorfeld zwischen den Eltern abzusprechen und werden in der Regel je zur Hälfte getragen. Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung. Einvernehmensprotokoll (Link)
Familiengeld: regionales und staatliches Familiengeld sowie weitere Unterstützungen sind bei verschiedenen Patronaten und Arbeitgebern zu beantragen.
Finanzielle Leistungen der Sozialsprengel:
Um folgende Leistungen kann angesucht werden:
Soziales Mindesteinkommen (Ernährung, Bekleidung, Hygiene), Miete und Wohnungsnebenkosten, Sonderleistungen (um Bedürfnisse zu decken, die durch besondere Lebensumstände entstehen und einen Notstand bewirken), monatlicher Zuschuss für die Aufrechterhaltung des Familienlebens und des Haushaltes (damit das Familienleben in besonderen Lebenssituationen ohne größere Eingriffe fortgeführt werden kann). Infos zu den Sozialsprengeln (Link)
Unterstützende Vereine für finanzielle Engpässe:
Die CARITAS-Schuldnerberatung, spezielle Spendenkontos verschiedener Organisationen (z.B. Katholischer Familienverband, Caritas, Bäuerlicher Notstandsfond, Gewerkschaften, Vinzenzgemeinschaft, private Stiftungen).
Wohnen und Wohngeld
Bei Trennung/Scheidung entstehen aus einem Haushalt zwei. Den Kindern und dem Elternteil, der sich hauptsächlich um die Belange der Kinder kümmert und mit welchem die Kinder vorwiegend zusammenleben, steht das Recht zu, die Wohnung, in der die Familie bis zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt hat, auch weiterhin zu bewohnen.
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Handelt es sich um eine Mietwohnung, ist es empfehlenswert, den Mietvertrag auf den darin lebenden Elternteil umzuschreiben. Je nach Einkommen können beide Eltern beim Sozialsprengel um Mietbeitrag ansuchen.
Sozialwohnung: Im September / Oktober kann beim Wohnbauinstitut oder in der Wohnsitzgemeinde um eine Mietwohnung zum sozialen Mietzins angesucht werden. Die Miete wird jährlich dem Familieneinkommen angepasst (arbeitende Kinder, neuer Partner). Die Zuweisung erfolgt aufgrund von Ranglisten, allerdings ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Link: www.wobi.bz.it
Arbeitssituation
Alleinerziehende müssen Betreuung und Erziehung der Kinder, Haushalt und den Broterwerb alleine unter einen Hut bringen. Dadurch sind Vollzeitjobs kaum möglich, es bleibt oft nur eine niedrig bezahlte Teilzeitstelle. Es ist anzustreben, familienfreundliche Arbeitsstunden-Modelle und Arbeitsverträge auszuhandeln und sich über die Rechte gut zu informieren. Die Kündigung eines fixen Arbeitsvertrages soll gut überdacht werden, denn Beiträge ersetzen nur kurzfristig einen gesicherten Arbeitsplatz. Patronate, Gewerkschaften und Broschüren können Informationen geben.
Weiterbildung
Die Landesregierung bietet für Frauen jährlich Wiedereinstiegskurse über die Berufsbildung und ESF-Kurse. Sie sind meistens kostenlos und bieten Kinderbetreuung.
Informationen dazu gibt es beim Amt für Weiterbildung: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung
Kleinkindbetreuung
Als Möglichkeiten für die außerfamiliäre Kinderbetreuung bis zum Kindergartenalter kommen Kinderhorte, Kindertagesstätten, Tagesmütter und Eltern-Kind-Zentren in Betracht. Die Kindertagesstätten werden von den Gemeinden in Konvention mit den Sozialgenossenschaften verwaltet. Die Tarife sind einkommensabhängig und von der Steuer abziehbar.
Netzwerk für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende und deren Kinder ist es wichtig, den sozialen Anschluss nicht zu verlieren.
Die Südtiroler Plattform für Alleinerziehende EO bietet neben den Gesprächsgruppen, Ausflüge, Veranstaltungen und Weiterbildungen an. Das aktuelle Programm wird auf der Website und über die sozialen Medien veröffentlicht. Die Mitglieder erhalten Informationen auch auf direktem Weg.
Kontakte aufbauen und neue Lebensformen finden, aus der Isolation heraustreten, Freundschaften pflegen und neue aufbauen, Hilfe annehmen, all das sind Schritte, die Alleinerziehende mit der Zeit wieder schaffen!
Zuhören – beraten – vermitteln – helfen. Die Südtiroler Plattform für Alleinerziehende EO ist für Sie da.
Wir sind da. Wir geben Zuversicht!
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