Der Bonus steht auch Alleinerziehenden mit einem Kind zu Lasten zu, allerdings NUR UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN:
📍im Fall von Verwitwung oder
📍wenn das Kind nur einem Elternteil anvertraut (oder von ihm adoptiert) wurde oder
📍wenn der andere Elternteil das Kind nicht anerkannt hat.
Sowohl diese EINSCHRÄNKUNGEN als auch jene, dass NUR FAMILIEN MIT VERHEIRATETEN ELTERN die Nutznießer sein können, stoßen auf Kritik.