Bozen (gam). Vom Baby-Bonus bis zur Elternzeit: Das italienische Haushaltsgesetz, das am Wochenende verabschiedet wurde, hält auch Maßnahmen zur Unterstützung von Familien bereit. Ob man Anspruch darauf hat, hängt allerdings vielfach vom eigenen Einkommen ab.
Im Jahr 2025 kommt der Baby-Bonus unter neuem Namen zurück: Er heißt nun „Carta per i neonati“ und nicht mehr „Bonus bebé“. Der Zuschuss beträgt 1000 Euro und wird für jedes ab Jänner 2025 geborene oder adoptierte Kind einmalig gewährt. Damit sollen frischgebackene Eltern dabei unterstützt werden, die Ausgaben im ersten Lebensjahr des Kindes finanziell zu stemmen.
Der Zuschuss ist an den Einkommens- und Vermögensindikator ISEE gebunden: Nur Familien mit einem Wert von bis zu 40.000 Euro kommen in den Genuss des Bonus. Ausgezahlt wird er einen Monat nach der Geburt oder Adoption.
Neuerung beim Kita-Bonus
Mit dem Kita-Bonus („Bonus asilo nido“) hat der Staat bereits in der Vergangenheit Familien mit Kindern unter 3 Jahren unterstützt, die in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter betreut werden.
Die Höhe des Bonus hängt von der wirtschaftlichen Lage der Familien ab: Wer einen ISEE-Wert von über 40.000 Euro erreicht, erhält 1500 Euro pro Jahr. Für Familien, die unter dieser Schwelle liegen, wird der Zuschuss auf 3600 Euro erhöht.
Bislang war für diese Aufstockung allerdings noch eine weitere Voraussetzung zu erfüllen: In den Familien musste ein weiteres Kind unter 10 Jahren leben. Diese Bedingung entfällt ab 2025.
Kindergeld fließt nicht mehr in den ISEE ein
Ebenfalls neu ab dem kommenden Jahr: Das staatliche Kindergeld („Assegno unico“) fließt grundsätzlich nicht mehr in die ISEE-Berechnung ein. Bisher führte das staatliche Kindergeld dazu, dass der ISEE-Wert von Familien anstieg, was sie den Anspruch auf andere staatliche Unterstützungen kosten konnte.
Eine Ausnahme macht der Staat jedoch weiterhin beim Kita-Bonus: Hier ist das Kindergeld weiterhin bei der Berechnung des ISEE zu berücksichtigen.
Wer den „Assegno unico“ bereits erhält, muss ihn nicht erneut beantragen: Die Verlängerung erfolgt automatisch. Für alle gilt, dass der ISEE bis zum 28. Februar 2025 aktualisiert werden muss.
Elternzeit verlängert
Ein weiterer Punkt der neuen Regelungen betrifft die Elternzeit. Künftig haben Eltern von Neugeborenen, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, die Möglichkeit, bis zu 3 Monate Elternzeit zu nehmen, die bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes flexibel genutzt werden kann. Diese 3 Monate werden mit 80 Prozent des Gehalts vergütet. Das stellt eine Verbesserung im Vergleich zur vorherigen Regelung dar. Bisher galt die Elternzeit für 2 Monate bei einer Vergütung von 60 Prozent des Gehalts.
Karte „Dedicata a te“ wird fortgeführt
Der Fonds, aus dem der Staat die Lebensmittelkarte „Dedicata a te“ für einkommensschwache Bürger bezahlt, wird mit dem neuen Haushaltsgesetz erneut aufgestockt, und zwar um 500 Millionen Euro. Die Sozialkarte „Dedicata a te“, auf die Menschen mit einem ISEE-Wert von weniger als 15.000 Euro Anspruch haben, kann für den Kauf von Gütern des täglichen Bedarfs genutzt werden. Die Verteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen eines interministeriellen Dekrets.
Der Mütter-Bonus wird ausgeweitet
Neuigkeiten gibt es auch bei der Beitragsentlastung für erwerbstätige Mütter, bekannt als „Bonus Mamme“. Nachdem diese Reduzierung der Sozialabgaben (Pensionsbeiträge, Arbeitsunfallversicherung usw.) im Haushaltsgesetz 2024 zunächst nur für Arbeitnehmerinnen mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis eingeführt worden war, wird sie 2025 auf Arbeitnehmerinnen mit befristetem Vertrag und auf Selbstständige ausgeweitet.
Voraussetzung ist, dass die Frauen 2 oder mehr Kinder haben und dass das Gehalt oder das zu versteuernde Einkommen nicht höher ist als 40.000 Euro im Jahr. Für selbstständig tätige Frauen gilt zudem, dass sie nicht dem Pauschalsteuersystem unterliegen dürfen.
Der „Bonus Mamme“ wird ab 2025 gewährt, sofern das jüngste Kind jünger als 10 Jahre ist. Ab 2027 wird die Beitragsentlastung für Mütter mit 3 oder mehr Kindern gewährt, sofern das jüngste Kind das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Quelle: Dolomiten Tageszeitung 31.12.2024