Webinar “Inflationsrechner Unterhalt”
Anhand eines Beispiels erklärt eine Fachperson des ASTAT die Anwendung des Inflationsrechners.
Mit dem Online-Programm kann die jährliche Aufwertung der Unterhaltszahlungen errechnet werden.
Hier geht’s zur Videoanleitung
dann folgt diesen Punkten:
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- Webinar
Aufwertung Unterhaltsbeitrag (Information Kanzlei Pobitzer, Bozen)
Wie im Urteil unter Punkt xxx vorgesehen, wird der festgesetzte Unterhaltsbeitrag jährlich im xxx aufgewertet, das erste Mal im xx, mit Basis xxx. Als Index für die Aufwertung wird der vom ASTAT für die Gemeinde Bozen monatlich ermittelte Verbraucherpreisindex, ohne Tabakwaren für Haushalte von Arbeitern und Angestellten, herangezogen.
Sie können diese Berechnung einfach über das Onlineportal des Landesinstituts für Statistik unter folgendem Link vornehmen: https://astat.provinz.bz.it/Revaluation.aspx?lang=de. Dabei müssen Sie wie folgt vorgehen:
- Art der Berechnung: „Aufwertung eines monatlichen Betrages“ auswählen und auf weiter klicken,
- Betrag: Fügen Sie den Unterhaltsbetrag in Höhe von Euro xxx ein,
- Zeitspanne:
– von: xxx
– bis: Lassen Sie das bereits vorausgefüllte Datum stehen,
- Aufwertung des Betrages: Klicken Sie auf „Aufwertung unter Verwendung des Verbraucherindexes (Bozen)“,
- Jährliche Aufwertung des Betrages: Klicken Sie auf „jährliche Aufwertung des Betrags unter Verwendung des Verbraucherindexes (Bozen)“,
- Gesetzliche Zinsen des Betrags: Klicken Sie auf „gesetzlichen Zinsen nicht berechnen“.
Klicken Sie auf „Weiter“. Der aufgewertete Unterhaltsbeitrag erscheint dann in der ersten Spalte unter „Betrag €“. Der aufgewertete Betrag ist auch rückwirkend geschuldet.