Das bedeutet, einfach ausgedrückt: Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen veranlassen, dass der Unterhalt direkt von dessen Einkommensquelle (meist vom Arbeitgeber) an Sie überwiesen wird.

Vorraussetzung hierfür ist,

  1. die Unerhaltszahlung muss in einem Gerichsurteil (oder einer anderen vollstreckbaren Vereinbarung, wie z.B. eine “negoziazione assistita”) festgelegt sein;
  2. die Unterhaltszahlung muss seit mehr als 30 Tagen überfällig sein:
  3. der Unterhaltspflichtige muss formell zur Zahlung aufgefordert bzw. gemahnt worden sein.

Wenn die Zahlung auch nach der Mahnung ausbleibt, kann das Gerichtsurteil, in dem der Unterhalt festgelegt wurde, direkt an den Arbeitgeber (oder jeden anderen Dritten, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil regelmäßig Geld schuldet) zugestellt werden, samt der Aufforderung, den monatlichen Unterhaltsbetrag direkt an Sie zu überweisen, anstatt an den unterhaltspflichtigen Elternteil. Auch der Schuldner muss hierüber informiert werden. 

Ab dem Monat, der auf die Zustellung Ihrer Aufforderung folgt, ist der Dritte verpflichtet, den Unterhaltsbetrag direkt auf Ihr Konto zu überweisen. Weigert er sich dieser Pflicht nachzukommen, können Sie rechtliche Schritte direkt gegen ihn einleiten. Hat der Zahlungsverpflichtete bereits andere Pfändungen, entscheidet der Vollstreckungsrichter.

Dieses Verfahren ist ein starkes und effektives Mittel, um Ihr Recht und das Recht Ihrer Kinder auf regelmäßige Unterhaltszahlungen durchzusetzen, ohne jedes Mal ein langwieriges Vollstreckungsverfahren anstrengen zu müssen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beratung wird empfohlen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Zur Verfügung gestellt von Rechtsanwältin Anita Deporta, 13.05.2026