Mein Kind – allein daheim
Verfasserin DDr. Iris Pircher
Patrick geht mit seinem Hund in den nahe gelegenen Park spazieren. Sein 13jähriger Sohn Martin bleibt in der Zwischenzeit allein zuhause. Martin hat ein Handy, er kann also seinen Vater oder jemand anderen jederzeit erreichen. Er ruft jedoch in der Zwischenzeit seine getrennt lebende Mutter an. Diese ist so beunruhigt über die Tatsache, dass ihr Sohn alleine daheim ist, dass sie sofort die Carabinieri alarmiert, welche dann auch umgehend zur Wohnung ihres Exmannes fahren. Daraufhin wird eine Anzeige wegen des Verlassens einer minderjährigen Person gegen den Kindesvater erstattet.
Artikel 591 des Strafgesetzbuches stellt denjenigen unter Strafe, der einen Minderjährigen unter 14 Jahren oder eine Person, die aufgrund einer geistigen oder seelischen Krankheit oder aus Altersgründen oder sonstigen Gründen, unfähig ist, auf sich selbst zu achten, sich selbst überlässt. Natürlich muss eine rechtliche Verpflichtung zu dieser Aufsichtsplicht vorliegen. Eltern haben diese Verpflichtung automatisch. Das angedrohte Strafmaß beträgt zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Sollte der Minderjährige sich verletzten, beträgt das Strafmaß zwischen 1 bis 6 Jahren. Ist ein Elternteil der Täter, wird die Strafe erhöht.
Der Oberste Gerichtshof hat in zahlreichen Urteilen diese rechtliche Verantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern betont, auch wenn sie diese nur für eine kurze Zeit (z.B. Einkauf, Arztbesuch, usw.) alleine gelassen haben. Ausschlaggebend hierbei ist einzig der Wille, den Minderjährigen (unter 14 Jahren) alleine zu lassen, selbst wenn dieser in den Augen der Eltern hinreichend selbständig und reif ist. Es reicht auch nicht, wenn mehrere gleichaltrige Kinder beisammen sind, da sich diese rechtlich gesehen noch nicht gegenseitig beaufsichtigen können.
Im konkreten Fall werden jedoch immer mehrere individuelle Faktoren berücksichtigt, auch wenn das Gesetz eindeutig die Altersgrenze vorsieht. Einige Eltern lassen ihre Kinder bereits ab dem Mittelschulalter für kurze Zeit alleine, da sie diese als verantwortungsvoll genug hierzu erachten. Es ist immer wichtig, dass die Kinder jederzeit jemanden erreichen können (Telefon, Nachbarn sind benachrichtigt, usw.). Die Gefahrenquellen in Haus und Garten müssen erkannt und vorsorglich beseitigt werden. Im Mittelschulalter gehen die Kinder oft auch schon alleine zur Schule, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Auch das birgt Risiken. Der Charakter des Kindes spielt eine wichtige Rolle: ist es selbständig oder ängstlich? Wurde es über Gefahren aufgeklärt? Wurde darüber gesprochen, was im Notfall zu tun ist? Wurde es schrittweise auf die Situation des Alleinseins vorbereitet? Ein weiterer wichtiger Faktor ist neben dem Alter des Kindes auch die Zeitspanne, in der es alleine war.
Besonders heikel ist der Fall, wenn das Kind alleine im Fahrzeug gelassen wird. Hier sind einige Minuten schon zu viel. Es kommt auch nicht darauf an, ob etwas passiert ist oder nicht. Schon die potentielle Gefahr, dass etwas passieren könnte, und diese ist laut Gesetz immer vorhanden, reicht für eine Anzeige mit darauffolgenden Strafverfahren aus. Eine Mutter, die ihre beiden Kinder im Alter von 3 und 9 Jahren für 20 Minuten alleine im Auto gelassen hat, wurde verurteilt.
Es ist auch keine gute Idee, ein Kind nachts, wenn es tief und fest schläft alleine zu lassen. Es spielt nämlich keine Rolle, ob das Kind die Abwesenheit der Eltern bemerkt oder nicht.
Andererseits kann man einen 14jährigen auch den ganzen Tag alleine zuhause lassen, da in diesem Alter vom Gesetzgeber ein bestimmter Reifegrad vorausgesetzt wird. Außer er ist offensichtlich nicht imstande, auf sich selbst zu achten. Natürlich denkt man jetzt: was macht es für einen Unterschied, ob mein Kind in 3 Monaten 14 Jahre alt wird oder schon 14 Jahre alt ist? Rechtlich gesehen einen ziemlich großen, im ersten Fall begeht man eine Straftat, wenn man es alleine lässt, im zweiten Fall nicht. Der Richter kann dann nur, unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Umstände, die Strafe anpassen.