Der Beitrag “Unterstützung der Selbstständigkeit” (reddito di libertà) wurde Ende 2021 auf gesamtstaatlicher Ebene eingeführt.
Der Beitrag ist mit anderen sozialen Leistungen des Landes kumulierbar.
Er steht jenen Gewaltopfern zu, die nicht (mehr) in Wohneinrichtungen des Frauenhausdienstes leben,
aber von einer Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen begleitet werden.
Mit der Bestätigung des Frauenhauses kann die Leistung einkommensunabhängig über den Sozialsprengel beantragt werden.
Die Leistung beträgt 400 Euro und wird für 12 Monate ausbezahlt.
https://autonomie.provinz.bz.it/de/news/landesregierung-passt-dekret-zur-finanziellen-sozialhilfe-an