Familienleistungen in der Warteschleife – oder Europäische Freizügigkeit versus nationale Hürden“.
Am 13.Mai 2025 fand anlässlich Vorsitzes der ÖPA-im European Network of Singleparents (ENoS) in Wien statt. Als Referentin war Frau Dr.in Patricia Heindl-Kovac von der Volksanwaltschaft Österreich Kontrolleinrichtung zum Schutz und Förderung der Menschenrechte.
An die Volksanwaltschaft kann sich jede/r wenden, um die Durchsetzung der Rechte von Bürgern und Bürgerinnen voran zu treiben zu können. Sie kann im Fall rechtlich zustehender aber doch nicht geleisteter Unterstützung von Behörden prüfen und sich für die Umsetzung zustehenden Rechtes – auch im Ausland – einsetzen. Alleinerziehende können betroffen sein, wenn ein Elternteil im Ausland lebt und es große Probleme bei den Familienleistungen gibt: „Gerade bei alleinerziehenden Eltern – vornehmlich Müttern – führt das zu existenzbedrohenden Situationen“ – so zu lesen auf der Website der Volksanwaltschaft www.volksanwaltschaft.gv.at . Auch die Referentin berichtete dass sehr viele Beschwerden von Betroffenen bei der Volksanwaltschaft einlangen, bei denen es um Familienbeihilfe in grenzüberschreitenden Fällen geht, die bis zu existenzbedrohenden Situationen für Alleinerziehende kommen kann. Jedenfalls sichert das EU-Recht, dass das Land in dem der/die Zahlungspflichtige ein Einkommen hat, für die Auszahlung der Familienleistungen zuständig ist. Frau Dr.in Heindl-Kovac wies darauf hin, dass Volksanwaltschaft gerne zur Verfügung steht. Voraussetzung für den Erfolg ist es aber die jeweils richtigen Antrags-Formulare einzubringen, nur so ist gewährleistet eine Intervention voran treiben zu können. Aber grundsätzlich steht diese Möglichkeit allen Betroffenen offen.
Am Nachmittag trat das ENoS-Netzwerk zusammen.
Persönlich vertreten waren: Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter in Deutschland, der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter & Väter, die Südtiroler Plattform für Alleinerziehende, und die Österreichische Plattform für Alleinerziehende. Als Gäste durften wir den Vertreter der Organisationen Singlesupermoms aus den Niederlanden online begrüßen, anwesend waren Vertreterinnen der Pienperheyhydistys aus Finnland und von COFAMOM aus Belgien.
Der Bericht der Präsidentin bezog sich auf die drei Online-Konferenzen des Jahres 2024, die sich größtenteils mit dem Thema Kinderbetreuung auseinandergesetzt hatten.
Am 29. November 2024 war ENoS Mitveranstalterin des ÖPA-Kongresses „Ergänzende Kinderbetreuung – Warum sich Vielfalt auszahlt“ im Haus der EU Wien.
Aufnahme neuer Mitglieder:
Mit großer Freude hatte das Netzwerk fristgerecht die Anträge auf die ENoS-Mitgliedschaft von den Niederlanden, Ungarn, Finnland und Belgien erhalten. Die VertreterInnen der Niederlande, Finnlands und Belgien stellten ihre Organisationen vor und berichteten über ihre Tätigkeiten. Die Berichte beeindruckten das Plenum und alle Anträge der drei Länder wurden einstimmig angenommen.
Wir freuen uns sehr über diese Erweiterung!
Da Ungarn nicht persönlich anwesend sein konnte, wurde dieser Antrag auf das nächste Netzwerktreffen 2026 verschoben.
Mit einem kurzen Brainstorming zur möglichen Weiterarbeit endete das Treffen in guter Stimmung.