Der Mieterschutz – Centro Casa ist zusammen mit dem Verband der Hauseigentümer verantwortlich für die Verhandlungen für das Landesgebietsabkommen, welches die Regeln für die Erstellung von Mietverträgen sowie die Obergrenzen für Mietzinse festlegt.
Bezüglich der Erstellung von Mietverträgen bietet der Mieterschutz seinen Mitgliedern vor allem folgende Dienstleistungen:
- Auskunft und Beratung im Vorfeld der Erstellung des Mietvertrages;
- Berechnung des Mietzinses;
- Erstellung des Mietvertrages;
- Erstellung der dazugehörigen Registrierungsunterlagen;
- Registrierung des Vertrages bei der Agentur der Einnahmen (als notwendige Voraussetzung für die Erteilung eines Mietbeitrages von Seiten des Sozialsprengels);
- Spesenaufteilung Kondominiumsspesen;
- Berechnung der Inflationserhöhung nach ISTAT oder ASTAT;
Abteilung für Fragen zum Wohnbauinstitut
Beim Mieterschutz gibt es eine eigene Abteilung für Fragen zum Wohnbauinstitut. Die Mieter einer Wohnung des Wohnbauinstitutes können hier Beratung und Beistand erfahren.
Dabei speziell bei folgenden Themen:
- Ausfüllen des Gesuchs um Zuweisung einer Mietwohnung. Beratung und Beistand bei einer eventuellen Anfrage um Reduzierung der Mietrate oder Ansuchen um Wohnungswechsel.
- Mediation und Unterstützung zur Schlichtung bei Konfliktsituationen mit dem Wohnbauinstitut.
Beistand erfahren auch solche Mieter, deren Vertragsverlängerung nach dem ersten Vertragsabschnitt abgelehnt wurde. Diese können so gegebenenfalls früher mit der Zuweisung einer Sozialwohnung rechnen.








