Marco Pirolo, der Leiter des CAAF der CGIL-AGB informiert, dass mit einem Beschluss der Landesregierung wichtige verbessernde Änderungen sowohl bei den Zugangsvoraussetzungen als auch bei der Höhe der Landesleistungen für Kinder und für den Familienkern eingeführt werden. Diese Neuerungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Marco Pirolo, hebt hervor, dass das Land der gestiegenen Inflation Rechnung getragen hat, indem die ISEE-Grenze für den Anspruch auf die Landesleistungen für Kinder von 40.000 auf 46.000 Euro angehoben wurde.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt außerdem die Einführung einer neuen mittleren ISEE-Einkommensstufe zwischen 15.000 und 30.000 Euro, die zu höheren Leistungsbeträgen im Vergleich zur Vergangenheit führt.

Wohnsitzvoraussetzungen

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Wohnsitzvoraussetzung für den Anspruch auf die Landesleistungen für Kinder und für den Familienkern.
Die 15 Jahre historischer Wohnsitz bleiben bestehen, jedoch ist es nicht mehr erforderlich, mindestens ein Jahr vor Antragstellung im Landesgebiet wohnhaft zu sein.
Zudem kann die Wohnsitzvoraussetzung auch vom anderen Ehepartner erfüllt werden, sofern dieser im Familienbogen eingetragen ist.

Familienkernleistung

Was die Leistung für den Familienkern betrifft, wird eine bedeutende Vereinfachung eingeführt:
Der Vater, der im privaten Sektor beschäftigt ist, kann die Leistung bereits nach einem Monat Elternzeit in Anspruch nehmen und nicht mehr erst nach drei Monaten wie bisher.
Es bleibt jedoch die Verpflichtung bestehen, bei jeder Inanspruchnahme der Elternzeit einen neuen Antrag zu stellen.

Adoptionen

Der CAAF der CGIL-AGB erinnert außerdem daran, dass:

  • bei nationalen Adoptionen die Kinderleistung ab dem Monat nach der Adoption gewährt wird;
  • bei internationalen Adoptionen die Leistung ab dem Monat nach der Genehmigung des Einreise- und Aufenthaltsbeschlusses in Italien durch die zuständige Kommission beginnt.

Automatische Neuberechnung und Antragstellung

Die neuen Leistungsbeträge für Kinder werden automatisch im Januar 2026 neu berechnet und bis Ende Februar ausbezahlt.
Um die Leistungen von März 2026 bis Februar 2027 weiterhin zu erhalten, ist es jedoch erforderlich, den Antrag mit der neuen ISEE-Erklärung bis spätestens 30. September 2026 einzureichen.
Bei einer späteren Antragstellung erfolgt die Auszahlung erst ab dem Monat der Antragseinreichung, ohne Möglichkeit, Nachzahlungen für den Zeitraum März–September 2026 zu erhalten.

Beispiele für neue Leistungsbeträge

Minderjährige Kinder – Leistung pro Kind

  • ISEE von 0 bis 15.000 Euro: 76,00 Euro
  • ISEE von 15.000,01 bis 30.000 Euro: 68,00 Euro
  • ISEE von 30.000,01 bis 46.000 Euro: 60,00 Euro

Minderjährige Kinder mit Behinderung

  • ISEE von 0 bis 15.000 Euro: 326,00 Euro
  • ISEE von 15.000,01 bis 30.000 Euro: 210,00 Euro
  • ISEE von 30.000,01 bis 46.000 Euro: 185,00 Euro

Volljährige Kinder mit Behinderung

  • ISEE von 0 bis 15.000 Euro: 271,00 Euro
  • ISEE von 15.000,01 bis 30.000 Euro: 148,00 Euro
  • ISEE von 30.000,01 bis 46.000 Euro: 131,00 Euro

Marco Pirolo stellt außerdem klar, dass die Leistungen für Eltern von Kindern mit Behinderung nur dann widerrufen werden, wenn das Kind mehr als 90 Tage in einer betreuten Wohneinrichtung untergebracht ist, und nicht mehr für das gesamte Kalenderjahr, wie dies bisher der Fall war.

Beratung und Terminvereinbarung

Der CAAF der CGIL-AGB steht wie immer in allen Landesstellen für die Erstellung der ISEE 2026 zur Verfügung, die bereits vereinbart werden kann und sowohl für die Landesleistungen als auch für alle gesetzlich vorgesehenen nationalen Leistungen erforderlich ist.
Für die Terminvereinbarung zur ISEE kann die einheitliche Rufnummer 0471 1800335 kontaktiert werden, auch über WhatsApp.

Für Auskünfte und Klärungen zu den Leistungen ist hingegen das Patronat INCA CGIL zuständig, das ebenfalls im gesamten Landesgebiet vertreten ist.

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Quelle Artikel: Tageszeitung Online 31.12.2025