Die Landesregierung hat die Kriterien der Rangordnung für die Zuweisung der Wohnungen des Instituts für den Sozialen Wohnbau (Wobi) vereinfacht.
Damit wird der Weg für Erleichterungen zugunsten der Antragstellenden, aber auch für die Verwaltung des Institutes für den Sozialen Wohnbau (Wobi) geebnet.

Gesuche künftig drei Jahre gültig
Jedes Jahr werden beim Wobi rund 5000 Gesuche um Zuweisung einer Mietwohnung eingereicht, 70 Prozent davon betreffen Gesuche um eine Erneuerung des Mietverhältnisses. Bisher war dies nur in den Monaten September und Oktober möglich, was zu langen Bearbeitungszeiten führte. Mit dem heutigen Beschluss ist es möglich, dass Gesuche jederzeit eingereicht werden können. Zudem wurde die Gültigkeitsdauer des Gesuches von einem auf drei Jahre erhöht. Wenn sich die Familiensituation der Mieter ändert, sprich wenn ein Kind dazukommt, eine Invalidität dazukommt oder sich erhöht, bei Verfügung einer Zwangsräumung, bei Kündigung einer Dienstwohnung oder bei Überfüllung und Unbewohnbarkeit, kann schon nach einem Jahr ein neues Gesuch eingereicht werden. Bei einer Trennung oder wenn der Gesuchsteller verstirbt, verliert das Gesuch seine Gültigkeit und es kann jederzeit ein neues Gesuch eingereicht werden.

wohnbauBeschlussLandesregierung2021_137