Procedere: Interessierte müssen sich zuerst an eine Rechtsanwaltskanzlei wenden und alle notwendigen Dokumente mitbringen. Der Anwalt/die Anwältin nimmt dann eine erste Überprüfung vor. Nachdem er/sie den Antrag eingereicht hat, wird der Antrag von der Rechtsanwaltskammer überprüft und die Entscheidung über die Zulassung dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin der antragstellenden Partei mit PEC (zertifizierter Email) übermittelt.

Die Einkommensgrenze für die Prozesskostenhilfe gilt ab dem 14.05.2023 wie folgt:

12.838,01 Euro

Bei der Erklärung muss das Gesamteinkommen angegeben werden, also nicht nur das besteuerbare Einkommen bzw. jenes, das sich aus der letzten Steuererklärung ergibt. Dazu zählen nur beispielhaft: Mietbeihilfen, Familiengeld, Studienbeihilfen, Stipendien, Renten, Pflegegelder, Erlöse aus den Verkauf von Immobilien, die vor nicht mehr als fünf Jahren gekauft worden sind oder gebaut worden sind oder nicht als Hauptwohnsitz genutzt wurden, Zinsen aus Geldanlagen oder Aktienerlöse, Zahlungen, die im Rahmen einer Trennung oder Scheidung erhalten wurden, usw. Der Kindesunterhalt zählt nicht dazu.

Liste der eingetragenen Rechtsanwaltskanzleien:

https://www.ordineavvocati.bz.it/wp-content/uploads/2022/05/Elenco-Civile.pdf

Mehr Info’s: https://alleinerziehende.it/die-prozesskostenhilfe-fuer-gerichtsverfahren/